Der Verein
und seine Verwaltung
Der Verein
Dieser Verein hat im November 2001 mit der Stadt Freiburg einen Erbpachtvertrag, einen Vertrag über den Investitionskostenzuschuss und einen Vertrag über die Nutzung der Räumlichkeiten im Haus geschlossen. Damit war der Grundstein gelegt und das Haus konnte für 1 DM (0,51 €) den Eigentümer wechseln.
Die maßgeblichen Grundsatzentscheidungen fallen in der Mitgliederversammlung des Trägervereins, Entscheidungen an welche gemeinnützigen Institutionen vermietet wird, entscheidet der ehrenamtliche Beirat. Die Verwaltung obliegt aus haftungsrechtlichen Gründen dem in Teilzeit (50%) angestellten geschäftsführenden Vorstand. Im Fall der Insolvenz fällt das Erbbaurecht an die Stadt zurück.
Verwaltung
Die Verwaltung eines Gebäudes an sich ist kein gemeinnütziger Zweck, der Trägerverein ist daher im Sinne des Steuergesetzes nicht gemeinnützig. Dennoch ist der Verein gemäß seiner Satzung selbstlos tätig. Maßgeblicher Zweck des Trägervereins ist der Aufbau und der Betrieb eines sozio-kulturellen Stadtteilzentrums für den Stadtteil Freiburg-Vauban. Dieser Zweck wird in enger Zusammenarbeit mit der Bewohner*innenschaft des Stadtteils, der Quartiersarbeit, dem Stadtteilverein Vauban e.V. sowie der Stadt Freiburg verwirklicht. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden – also entweder für den Aufbau und Betrieb des sozio-kulturellen Stadtteilzentrums oder für die ideelle und materielle Unterstützung der Initiativen und Institutionen, die an Aufbau und Betrieb des Stadtteilzentrums teilnehmen.